Saturday 25 November 2017

Forex 1256 Wahl


Forex Taxation Grundlagen Für Anfänger Forex Trader, ist das Ziel einfach, erfolgreiche Trades zu machen. In einem Markt, in dem Gewinne und Verluste im Handumdrehen realisiert werden können, engagieren sich viele Investoren, ihre Hand zu versuchen, bevor sie langfristig denken. Allerdings, ob Sie planen, Forex einen Karriereweg planen oder sind daran interessiert zu sehen, wie Ihre Strategie schwankt, gibt es enorme Steuervorteile, die Sie vor Ihrem ersten Handel berücksichtigen sollten. Während der Handel Forex kann ein verwirrendes Feld zu meistern, kann die Einreichung Steuern in den USA für Ihre Profit-Verhältnis kann an den Wilden Westen erinnern. Hier ist eine Pause von dem, was Sie wissen sollten. Für Optionen und Futures Investoren Für alle, die in den Devisenoptionen beginnen wollen, undFutures sind in so genannten IRC 1256 Verträge gruppiert. Diese IRS-gesicherte Verträge bedeuten, dass Händler eine niedrigere 6040 Steuerabwägung erhalten. Das bedeutet, dass 60 Gewinne oder Verluste als langfristige Veräußerungsgewinne und die verbleibenden 40 als kurzfristig gezählt werden. Die beiden wichtigsten Vorteile dieser steuerlichen Behandlung sind: Time Viele Forex-Futures-Optionen Trader machen mehrere Transaktionen pro Tag. Von diesen Trades können bis zu 60 als langfristige Kapitalzuwächse gezählt werden. Steuersatz Beim Handel von Aktien (gehalten weniger als ein Jahr) werden die Anleger mit 35 kurzfristigen Zinsen besteuert. Beim Handel von Futures oder Optionen werden die Anleger mit 23 Zinssätzen besteuert (berechnet als 60 Long-Term-Zeiten 15 Max-Raten plus 40 Short-Term-Raten mal 35 Max-Raten). Für Over-the-Counter (OTC) Anleger Die meisten Spot-Händler werden nach IRC 988 Verträge besteuert. Diese Verträge sind für Devisentermingeschäfte innerhalb von zwei Tagen beigelegt, so dass sie offen für normale Gewinne und Verluste, wie die IRS berichtet. Wenn Sie handeln Spot Forex Sie wahrscheinlich automatisch in dieser Kategorie gruppiert werden. Der Hauptvorteil dieser steuerlichen Behandlung ist der Verlustschutz. Wenn Sie Nettoverluste durch Ihr Jahr-Ende Handel erfahren, wird als ein 988 Händler als ein großer Nutzen kategorisiert. Wie in der 1256-Vertrag können Sie alle Ihre Verluste zählen als normale Verluste statt nur die ersten 3.000. Vergleich der beiden IRC 988 Verträge sind einfacher als IRC 1256 Verträge, dass der Steuersatz bleibt konstant für beide Gewinne und Verluste - eine ideale Situation für Verluste. 1256 Verträge, während komplexer, bieten mehr Einsparungen für einen Händler mit Nettogewinnen - 12 weitere. Der bedeutendste Unterschied zwischen beiden ist der der erwarteten Gewinne und Verluste. Die Lösung: Wählen Sie Ihre Kategorie sorgfältig Jetzt kommt der heikle Teil: die Entscheidung, wie Sie Steuern Steuern für Ihre Situation. Was macht Devisen-Einreichung verwirrend ist, dass, während Optionsfutures und OTC getrennt gruppiert werden, können Sie als Investor wählen Sie entweder ein 1256 oder 988 Vertrag. Der schwierige Teil ist, dass Sie vor dem 1. Januar des Handelsjahres entscheiden müssen. Die beiden Arten von Forex-Einreichungen Konflikt, aber bei den meisten Buchführungsgesellschaften werden Sie unterliegen 988 Verträge, wenn Sie ein Spot-Trader und 1256 Verträge, wenn Sie ein Futures-Trader sind. Der Schlüsselfaktor ist, mit Ihrem Buchhalter zu sprechen, bevor Sie investieren. Sobald Sie den Handel beginnen, können Sie nicht von 988 zu 1256 wechseln oder umgekehrt. Die meisten Händler erwarten Nettogewinne (warum sonst Handel), damit sie aus ihrem 988 Status und in zu 1256 Status entscheiden wollen. Um aus einem 988-Status zu entfernen, müssen Sie eine interne Notiz in Ihren Büchern sowie Datei mit Ihrem Buchhalter zu machen. Diese Komplikation intensiviert, wenn Sie Aktien sowie Währungen handeln. Eigenkapitaltransaktionen werden unterschiedlich besteuert, und Sie sind nicht in der Lage, 988 oder 1256 Verträge auszuwählen, abhängig von Ihrem Status. Verfolgen Sie Ihre Performance-Datensatz Statt auf Ihre Brokerage-Anweisungen, eine genauere und steuergünstige Art und Weise der Verfolgung von Profit-Verlust ist durch Ihre Performance-Rekord. Dies ist eine IRS-genehmigte Formel für die Aufzeichnung: Subtrahieren Sie Ihr Anfang Assets von Ihrem End-Assets (netto) Subtrahieren Sie Bareinlagen (auf Ihre Konten) und fügen Sie Abhebungen (aus Ihren Konten) Subtrahieren Sie Zinserträge und fügen Sie Zinsen hinzu Die Performance-Rekord-Formel gibt Ihnen eine genauere Darstellung Ihrer Profit-Verhältnis-Verhältnis und machen Jahresende-Einreichung einfacher für Sie und Ihre Buchhalter. Dinge, die Sie daran erinnern, wenn es um Forex-Besteuerung gibt es ein paar Dinge, die Sie im Auge behalten wollen, darunter: Fristen für die Einreichung. In den meisten Fällen sind Sie verpflichtet, eine Art von Steuersituation bis zum 1. Januar zu wählen. Wenn Sie ein neuer Trader sind, können Sie diese Entscheidung treffen, bevor Sie Ihren ersten Handel - ob das ist im Januar 1 oder Dezember 31. Es ist auch erwähnenswert Dass Sie Ihren Status Mitte des Jahres ändern können, aber nur mit IRS-Genehmigung. Detaillierte Aufzeichnungen. Keeping gute Aufzeichnungen (und Backups) können Sie Zeit sparen, wenn Steuerjahr nähert. Dies gibt Ihnen mehr Zeit für den Handel und weniger Zeit, um Steuern vorzubereiten. Bedeutung der Zahlung. Einige Händler versuchen, das System zu schlagen und verdienen ein Voll-oder Teilzeit-Einkommen Handel Forex ohne Steuern zu bezahlen. Da der Over-the-Counter-Handel nicht bei der Commodities Futures Trading Commission (CFTC) registriert ist, glauben einige Händler, dass sie damit davonkommen können. Nicht nur ist dies unethisch, aber die IRS wird schließlich aufzuholen und Steuervermeidung Gebühren Trumpf alle Steuern, die Sie geschuldet haben. Der Bottom Line Trading Forex ist alles über die Aktivierung von Chancen und steigenden Gewinnspannen, so dass ein kluger Investor wird das gleiche tun, wenn es um Steuern geht. Nehmen Sie die Zeit, um richtig zu archivieren, können Sie Hunderte sparen, wenn nicht Tausende in Steuern, so dass es eine Transaktion thats lohnt sich die Zeit.26 US-Code 1256 - Abschnitt 1256 Verträge markiert auf den Markt Abschnitt 1256 Verträge markiert auf den Markt (a) Allgemeine Regel Für Zwecke Von diesem Untertitel jedes Abschnitts 1256, den der Steuerpflichtige am Ende des steuerpflichtigen Jahres hält, werden für den Marktwert am letzten Geschäftstag des betreffenden steuerpflichtigen Jahres als verkauft behandelt (und jegliche Gewinne oder Verluste werden bei der (1), (3) jegliche Gewinne oder Verluste, die in Bezug auf einen § 1256 Vertrag zu vertreten sind, angemessen sind, so erfolgt eine angemessene Anpassung in Höhe von Gewinnen oder Verlusten, die nachträglich für Gewinne oder Verluste realisiert wurden Als kurzfristiger Kapitalgewinn oder - verlust, in Höhe von 40 Prozent eines solchen Gewinns oder Verlusts und eines langfristigen Kapitalgewinns oder Verlusts in Höhe von 60 Prozent eines solchen Gewinns oder Verlusts und wenn alle verrechneten Positionen vorgenommen werden (Vgl. Abschnitt 1256), auf die dieser Abschnitt Anwendung findet (und diese Straddle nicht Teil einer größeren Straddle ist), gelten die Abschnitte 1092 und 263 (g) nicht für solche Straddles. (B) Abschnitt 1256 Vertrag definiert (1) Im Allgemeinen Für die Zwecke dieses Abschnitts bedeutet der Begriff Abschnitt 1256 einen regulierten Futures-Kontrakt, einen Devisenterminkontrakt, (2) Ausnahmen Der Begriff Abschnitt 1256 beinhaltet keinen Wertpapier-Futures-Kontrakt Oder Option auf einen solchen Vertrag, es sei denn, dieser Vertrag oder Option ist ein Dealer-Wertpapier-Futures-Kontrakt oder ein Zinsswap, ein Währungsswap, ein Basis-Swap, ein Zinscap, ein Zinsfußboden, ein Rohstoff-Swap, ein Aktien-Swap, ein Aktienindex-Swap und ein Credit Default Swap, oder ähnliche Vereinbarung. C) Kündigungen usw. Die Vorschriften der Absätze (1), (2) und (3) des Absatzes (a) gelten auch für die Kündigung (oder Übertragung) während des Steuerjahres der Verpflichtung des Steuerpflichtigen (oder der Rechte) In Bezug auf einen Abschnitt 1256 Vertrag durch Verrechnung, durch Abnahme oder Lieferung, durch Ausübung oder Ausübung, durch Abtretung oder Zuweisung, nach Ablauf oder auf andere Weise. (2) Sonderregel, bei der der Steuerpflichtige einen Teil der Straddle aufnimmt oder ausübt, wenn 2 oder mehr Abschnitt 1256 Verträge Teil einer Straddle sind (wie in Abschnitt 1092 (c) definiert), und der Steuerpflichtige eine dieser Verträge abgibt oder ausübt , So gilt für die Zwecke dieses Abschnitts jeder der anderen Verträge als am Tag der Ablieferung des Steuerpflichtigen gekündigt. (3) Fairer Marktwert berücksichtigt Für die Zwecke dieses Unterabschnitts ist der Marktwert zum Zeitpunkt der Kündigung (oder der Übertragung) zu berücksichtigen. D) Wahlen in Bezug auf gemischte Straddles Der Steuerpflichtige kann beschließen, diesen Abschnitt nicht auf alle § 1256 Verträge anzuwenden, die Teil eines gemischten Straddles sind. (2) Zeit und Art und Weise Eine Wahl nach Absatz (1) erfolgt zu diesem Zeitpunkt und in der Weise, wie der Sekretär nach Vorschrift vorschreiben kann. (3) Wahl nur mit Zustimmung widerrufbar Eine Wahl nach Absatz 1 gilt für das steuerpflichtige Steuerjahr des Steuerpflichtigen und für alle nachfolgenden steuerpflichtigen Jahre, es sei denn, der Sekretär stimmt einem Widerruf dieser Wahl zu. (4) Mixed Straddle Für die Zwecke dieses Unterabschnitts bedeutet der Begriff gemischte Straddle jede Straddle (wie in Abschnitt 1092 (c) definiert) mindestens 1 (aber nicht alle) der Positionen, die Abschnitt 1256 Verträge sind, und in Bezug auf Wobei jede Position, die einen Teil dieser Straddel bildet, eindeutig identifiziert wird, bevor der Tag des Schließens des ersten Teils 1256, der einen Teil der Straddle bildet, erlangt wird (oder ein früherer Zeitpunkt, zu dem der Sekretär durch Regelungen vorschreiben kann) als Teil von Solche Straddle. (E) Markierung auf dem Markt, die nicht auf Sicherungsgeschäfte anzuwenden ist (1) Nicht anzuwendender Abschnitt Unterabschnitt (a) gilt nicht im Falle eines Sicherungsgeschäfts. (2) Definition des Sicherungsgeschäfts Für die Zwecke dieses Unterabschnitts bezeichnet der Begriff Sicherungsgeschäft ein Sicherungsgeschäft (im Sinne von Abschnitt 1221 (b) (2) (A)), wenn vor dem Abschluss des Tages, an dem diese Transaktion erfolgte, (Oder so früh, wie der Sekretär dies durch Verordnungen vorschreiben kann), identifiziert der Steuerpflichtige diese Transaktion eindeutig als Sicherungsgeschäft. (3) Sonderregel für Syndikate Ungeachtet des Absatzes (2) umfasst der Begriff Hedge-Geschäft keine Transaktion, die von einem Syndikat oder einem Syndikat abgeschlossen wird. (B) Syndikat definiert Für die Zwecke des Buchstabens A bezeichnet der Begriff Syndikat eine Personengesellschaft oder eine andere Körperschaft (außer einer Gesellschaft, die keine S-Aktiengesellschaft ist), wenn mehr als 35 Prozent der Verluste dieser Körperschaft während des Steuerjahres liegen (Im Sinne von Paragraph 464 (e) (2)) 1 (C) Anteile, die der aktiven Verwaltung zuzurechnen sind Für die Zwecke des Buchstabens (B) ist die Beteiligung an einem Unternehmen nicht als gehalten gehalten Von einem Kommanditisten oder einem beschränkten Unternehmer (im Sinne von § 464 (e) (2)) 1 für eine Periode, wenn während einer solchen Periode eine solche Beteiligung von einer Person besteht, die während dieser Periode jederzeit aktiv an der Geschäftsführung teilnimmt Wenn diese Zinsen während eines solchen Zeitraums von dem Ehegatten, den Kindern, den Enkelkindern und den Eltern einer Person gehalten werden, die während dieser Periode jederzeit aktiv an der Verwaltung dieses Unternehmens beteiligt ist, Einzelpersonen, die während eines Zeitraums von nicht weniger als 5 Jahren aktiv an der Leitung dieses Unternehmens beteiligt waren, wenn diese Zinsen vom Vermögen einer Person gehalten werden, die aktiv an der Verwaltung dieser Einrichtung beteiligt ist oder von dem Vermögen einer Person gehalten wird, In Bezug auf diese Einzelperson wurde diese Zinsen zu irgendeinem Zeitpunkt in Ziffer ii) beschrieben, oder wenn der Sekretär (durch Verordnungen oder anderweitig) bestimmt, dass diese Zinsen so behandelt werden sollten, wie sie von einer Person gehalten werden, die aktiv an der Verwaltung dieser Einheit beteiligt ist, Und dass diese Einheit und diese Zinsen nicht für Zwecke der Steuervermeidung verwendet (oder verwendet werden). Für die Zwecke dieses Unterabsatzes wird ein gesetzlich adoptiertes Kind einer Person als Kind einer solchen Person durch Blut behandelt. (4) Begrenzung von Verlusten aus Sicherungsgeschäften Ein Sicherungsverlust für ein steuerpflichtiges Jahr, das einem Kommanditisten oder einem beschränkten Unternehmer (im Sinne des Absatzes 3) zuzurechnen ist, ist nur im Umfang des zu versteuernden Einkommens zulässig Partner oder Unternehmer für ein solches Steuerjahr, das dem Geschäft oder dem Geschäft zuzurechnen ist, in dem die Sicherungsgeschäfte getätigt wurden. Für die Zwecke des vorstehenden Satzes wird das zu versteuernde Einkommen nicht unter Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften bestimmt. (Ii) Übertragung von unzulässigen Verlusten Ein nach Abs. I) nicht anerkannter Sicherungsverlust ist als Abzug zu behandeln, der einem im ersten nachfolgenden Steuerjahr zulässigen Sicherungsgeschäft zuzurechnen ist. (B) Ausnahme bei wirtschaftlichen Verlusten Unterabsatz (A) (i) gilt nicht für Absicherungsverluste, soweit der Verlust die Summe der nicht erfassten Gewinne aus Sicherungsgeschäften ab dem Ende des steuerpflichtigen Geschäftsjahres übersteigt Mit denen die Sicherungsgeschäfte abgeschlossen wurden. (C) Ausnahme für bestimmte Sicherungsgeschäfte Bei Absicherungsgeschäften, die sich auf andere als Bestände oder Wertpapiere beziehen, gilt dieser Absatz nur für einen Steuerpflichtigen gemäß § 465 (a) (1). (D) Absicherungsverlust Der Begriff Absicherungsverlust bedeutet den Überschuss der nach diesem Kapitel zulässigen Abzüge für das auf Sicherungsgeschäfte entfallende Steuerjahr (ermittelt ohne Berücksichtigung von Buchstabe A Ziffer i) über die vom Steuerpflichtigen anfallenden oder aufgelaufenen Erträge Steuerpflichtigen Jahres aus solchen Geschäften. (E) Nicht erkannte Verstärkung Der Begriff nicht erkannte Verstärkung hat die Bedeutung, die diesem Begriff durch den Abschnitt 1092 (a) (3) gegeben wird. F) Sonderregelungen (1) Veräußerung von Veräußerungsgewinnen, die im Rahmen eines Sicherungsgeschäfts identifiziert wurden Für die Zwecke dieses Titels ist der Gewinn aus einem Grundstück keinesfalls als Gewinn aus dem Verkauf oder Umtausch eines Vermögensgegenstandes anzusehen, (Im Sinne von § 1092 (d) (1)), die nach Buchstabe e (2) von dem Steuerpflichtigen als Teil eines Sicherungsgeschäfts identifiziert wurden. (2) Unterabschnitt (a) (3) gilt nicht für gewöhnliche Erwerbszwecke Der Absatz (3) des Absatzes (a) gilt nicht für Gewinne und Verluste, die aber für diesen Absatz ein ordentlicher Ertrag oder Verlust darstellen. (3) Kapitalertragsbehandlung für Händler im Sinne von § 1256 Verträgen Für die Zwecke dieses Titels sind Gewinne oder Verluste aus dem Handel von § 1256 Verträgen als Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf oder der Veräußerung eines Vermögensgegenstandes zu behandeln. (B) Ausnahmeregelung für bestimmte Sicherungsgeschäfte Unterabschnitt (A) findet keine Anwendung auf einen § 1256 Vertrag, soweit dieser Vertrag zum Zwecke der Sicherung von Vermögenswerten gehalten wird, wenn ein Verlust in Bezug auf ein solches Eigentum in den Händen des Steuerpflichtigen ein normaler Verlust wäre . (C) Behandlung der zugrunde liegenden Immobilien Für die Zwecke der Feststellung, ob Gewinn oder Verlust in Bezug auf jede Eigenschaft ist gewöhnliche Einkommen oder Verlust ist die Tatsache, dass der Steuerpflichtige aktiv im Handel oder Handel beteiligt ist Abschnitt 1256 Verträge im Zusammenhang mit dieser Eigenschaft nicht getroffen werden Berücksichtigen. (4) Sonderregel für Händler-Aktienoptionen und Dealer-Securities-Futures-Kontrakte von Kommanditisten oder beschränkten Unternehmern Im Falle von Gewinnen oder Verlusten in Bezug auf Dealer-Equity-Optionen oder Dealers-Futures-Kontrakte, die Kommanditisten oder Kommanditisten vorbehalten sind (Im Sinne von Absatz (e) (3)) Absatz (3) des Absatzes (a) gilt nicht für solche Gewinne oder Verluste, und alle Gewinne und Verluste werden als kurzfristige Kapitalgewinne oder Verluste behandelt, je nachdem. (5) Besondere Regel im Zusammenhang mit Verlusten § 1091 (bezogen auf den Verlust von Waschverkäufen von Vorräten oder Wertpapieren) gilt nicht für einen nach Absatz (1) von Buchstabe a berücksichtigten Verlust. G) Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Abschnitts (1) Geregelte Futures-Kontrakte definiert Der Begriff regulierte Futures-Kontrakte bezeichnet einen Vertrag, bei dem der zu deponierende Betrag und der zurückzuziehende Betrag von einem Markierungssystem, Und die an den Regeln eines qualifizierten Boards oder einer Börse gehandelt werden. (2) Fremdwährungsvertrag definiert (A) Fremdwährungsvertrag Der Begriff Devisentermingeschäft bezeichnet einen Vertrag, bei dem die Lieferung oder Abwicklung davon abhängig ist, dass eine Fremdwährung eine Währung ist, in der auch Positionen gehandelt werden Durch geregelte Futures-Kontrakte, die auf dem Interbankenmarkt gehandelt werden und die mit einem Preis, der unter Bezugnahme auf den Preis auf dem Interbankenmarkt ermittelt wird, zu Waffenlängen eingegangen werden. Der Sekretär schreibt die für die Durchführung des Buchstabens A notwendigen oder zweckdienlichen Verordnungen vor, einschließlich der Verordnungen, die von der Anwendung des Unterabsatzes (A) jeden Vertrag (oder jede Art von Vertrag) ausschließen, wenn seine Anwendung damit nicht vereinbar wäre Derartige Zwecke. (3) Nonquity Option Der Begriff Nonquity Option bedeutet jede aufgeführte Option, die keine Aktienoption ist. (4) Dealer Equity Option Der Begriff Dealer Equity Option bedeutet in Bezug auf einen Optionshändler eine aufgeführte Option, die eine Aktienoption ist, von einem Optionshändler im normalen Verlauf seiner Optionsgeschäfte gekauft oder gewährt Ist an der qualifizierten Platine oder Börse notiert, auf der der Optionshändler registriert ist. (5) Börsennotierte Option Der Begriff börsennotierte Option bezeichnet jede Option (mit Ausnahme eines Erwerbsrechtes vom Emittenten), der an einer (oder den Regeln einer) qualifizierten Börse oder Börse gehandelt wird. (6) Aktienoption Der Begriff Aktienoption bezeichnet jede Option zum Kauf oder Verkauf von Aktien oder deren Wert direkt oder indirekt durch Bezug auf eine Aktie oder einen schmalbasierten Wertpapierindex (wie in Abschnitt 3 (a) 55) des Securities Exchange Act von 1934, in der Tat am Tag des Inkrafttretens dieses Absatzes). Der Begriff Aktienoption umfasst eine solche Option für eine Gruppe von Aktien nur, wenn diese Gruppe die Anforderungen für einen schmalbasierten Sicherheitsindex (wie so definiert) erfüllt. Der Sekretär kann Vorschriften über den Status von Optionen vorschreiben, deren Werte direkt oder indirekt durch Bezugnahme auf einen Index bestimmt werden, der zu einem schmalbasierten Sicherheitsindex (wie so definiert) wird (oder nicht mehr) wird. (7) Qualifizierter Vorstand oder Austausch Der Begriff qualifizierter Vorstand oder Austausch bezeichnet eine nationale Wertpapierbörse, die bei der Securities and Exchange Commission, einer von der Commodity Futures Trading Commission als Vertragsmarkt bezeichneten inländischen Börse oder einer anderen Börse, Oder eines anderen Marktes, für den der Sekretär feststellt, dass für die Zwecke dieses Abschnitts geeignete Vorschriften vorliegen. (8) Optionshändler Der Begriff Optionshändler bezeichnet jede Person, die bei einer entsprechenden nationalen Wertpapierbörse als Market Maker oder Spezialist für aufgelistete Optionen registriert ist. (B) Personen, die auf anderen Märkten handeln In jedem Fall, in dem der Sekretär nach Absatz 7 Buchstabe C eine Feststellung trifft, schließt der Begriff Optionshändler auch jede Person ein, die der Sekretär feststellt, dass er ähnliche Funktionen wie die in Unterabsatz 2 genannten erfüllt (EIN). Diese Feststellungen erfolgen in dem für die Zwecke dieses Abschnitts zweckmäßigen Umfang. (9) Dealer-Wertpapier-Futures-Kontrakt (A) Im Allgemeinen bedeutet der Begriff Dealer-Wertpapier-Futures-Kontrakt in Bezug auf einen Dealer einen Wertpapier-Futures-Kontrakt und irgendeine Option auf einen solchen Vertrag, der von einem Händler (oder, Der Fall einer Option, wird von einem solchen Händler gekauft oder gewährt) im normalen Verlauf seiner Geschäftstätigkeit in derartigen Verträgen oder Optionen und wird an einer qualifizierten Platine oder Börse gehandelt. Für Zwecke des Unterabsatzes (A) ist eine Person als Dealer in Wertpapier-Futures-Kontrakten oder Optionen auf solche Verträge zu behandeln, wenn der Sekretär feststellt, dass diese Person in Bezug auf solche Verträge oder Optionen je nach Fall ähnliche Funktionen erfüllt Die von den in Absatz (8) (A) beschriebenen Personen ausgeübt werden. Diese Feststellung erfolgt in dem für die Zwecke dieses Abschnitts zweckmäßigen Umfang. (C) Wertpapier-Futures-Kontrakt Der Begriff Securities Futures-Kontrakt hat die Bedeutung, die dieser Klausel durch Abschnitt 1234B gegeben wird. 1 Siehe Literaturhinweise unten. Bezugnahmen in Textabschnitt 3 (a) (55) des Securities Exchange Act von 1934, auf die in Ziff. G) (6) (B), ist Abschnitt 78c (a) (55) des Titels 15 zuzuordnen. Handel und Handel. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Absatzes, der in Ziff. (G) (6) (B), wahrscheinlich das Datum der Verabschiedung von Pub. L. 106554. in der geänderten Fassung. (G) (6) allgemein und wurde am 21. Dezember 2000 genehmigt. 2010Subsec. (B). Pub. L. 111203 hat den ersten Satz als Par. (1), eingefügte Position, frühere Pars neu bezeichnet. (1) bis (5) als Subpars. (A) bis (E) von Par. (1), Par. (2) und schließt Schlussbestimmungen, die wie folgt lauten: Der Begriff Abschnitt 1256 Vertrag umfasst keine Wertpapiere Futures-Vertrag oder Option auf einen solchen Vertrag, es sei denn, dieser Vertrag oder Option ist ein Händler Wertpapiere Futures-Vertrag. 2005Subsec. (F) (1). Pub. L. 109135 substituierter Unterabschnitt (e) (2) für Unterabschnitt (e) (2) (C). 2004Subsec. (G) (6). Pub. L. 108311 ergänzt am Ende der Schlussbestimmungen Der Sekretär kann Vorschriften über den Status von Optionen vorschreiben, deren Werte direkt oder indirekt anhand eines Indexes ermittelt werden, der zu einem schmalbasierten Sicherheitsindex (bzw. Definiert). 2000Subsec. (B). Pub. L. 106554. 1 (a) (7) Titel IV, 401 (g) (1) (A), hinzugefügt. (5) und den Schlussbestimmungen. Subsec. (F) (4). Pub. L. 106554. 1 (a) (7) Titel IV, 401 (g) (2), eingefügte und Dealer-Wertpapier-Futures-Kontrakte nach Händlernachbezugsoptionen in Kurs - und / oder Dealer-Wertpapier-Futures-Kontrakten. Subsec. (G) (6). Pub. L. 106554. 1 (a) (7) Titel IV, 401 (g) (3), geänderte Position und Wortlaut der Ziff. (6) im allgemeinen. Vor der Änderung lautet der Wortlaut wie folgt: (A) Im Allgemeinen gilt der Begriff "Aktienoption", sofern in Absatz (B) nichts anderes bestimmt ist, i) Aktien zu kaufen oder zu verkaufen, oder (ii) deren Wert ermittelt wird Direkt oder indirekt durch Bezugnahme auf Aktien (oder Aktiengruppen) oder Aktienindizes. (B) Ausnahme für bestimmte Optionen, die durch Warenterminkontrakte geregelt werden. Der Begriff Aktienoption beinhaltet keine Option in Bezug auf eine beliebige Gruppe von Aktien oder Aktienindex, wenn (i) in der Tat eine Benennung durch die Commodities Futures Trading Commission von Ein Vertragsmarkt für einen Vertrag, der auf einer solchen Gruppe von Aktien oder einem Index beruht, oder (ii) der Sekretär bestimmt, dass diese Option den Anforderungen des Gesetzes für eine solche Benennung entspricht. 1999Subsec. (E) (2). Pub. L. 106170 wiederholte Position ohne Änderung und geänderten Text allgemein. Vor dem Änderungsantrag lautet der Wortlaut wie folgt: Für die Zwecke dieses Unterabschnitts bezeichnet der Begriff "Sicherungsgeschäft" jede Transaktion, wenn (A) die Transaktion vom Steuerpflichtigen im normalen Verlauf des Steuer - oder Geschäftsverkehrs erfolgt, in erster Linie i) zu reduzieren Das Risiko von Preisänderungen oder Währungsschwankungen in Bezug auf Eigentum, das vom Steuerpflichtigen gehalten oder gehalten wird, oder (ii) das Risiko von Zins - oder Preisänderungen oder Währungsschwankungen in Bezug auf aufgenommene oder zu leistende Kredite oder Verpflichtungen zu reduzieren (B) die Gewinne oder Verluste aus solchen Geschäften werden als ordentliche Erträge oder Verluste behandelt, und (C) vor dem Abschluss des Tages, an dem diese Transaktion abgeschlossen wurde (oder einen früheren Zeitpunkt) Wie es der Sekretär durch Verordnungen vorschreiben kann), identifiziert der Steuerpflichtige diese Transaktion eindeutig als Sicherungsgeschäft. 1986Subsec. (E) (4), (5). Pub. L. 99514 redesignated par. (5) wie (4) und stieß aus dem früheren Par. (4) eine Sonderregel für Banken, die wie folgt lautet: Im Fall einer Bank (im Sinne von § 581 Abs. 2) ist Absatz (2) ohne Rücksicht auf die Ziffer i) oder (ii) anzuwenden ) davon. 1984 Pub. L. 98369. 102 (e) (5), ersetzt Abschnitt 1256 Verträge für regulierte Futures-Kontrakte im Abschnitt Fänge. Subsec. (A) (1), (3), (4). Pub. L. 98369. 102 (a) (1), substituierter Abschnitt 1256 Vertrag für regulierten Futures-Kontrakt und Abschnitt 1256 Verträge für regulierte Futures-Kontrakte, wo erscheinen. Subsec. (B). Pub. L. 98369. 102 (a) (2) in Abs. (1) an die Stelle eines geregelten Futures-Kontrakts, für den der zu hinterlegende Betrag und der zurückzuziehende Betrag von dem Markierungssystem abhängen und in Abs. (2) einen Devisenterminkontrakt ersetzt hat, für den die von der Sekretärin festgelegten Regeln einer inländischen Handelskammer, die von der Commodity Futures Trading Commission oder einer Handels - oder Börsengeschäftsstelle als Vertragsmarkt bezeichnet wird, gehandelt werden Die für die Zwecke dieses Abschnitts ausreichen. Diese Klausel umfasst alle Devisentermingeschäfte. (3) und (4). Subsec. (C) (1). Pub. L. 98369. 102 (a) (1) (A), (e) (1) (A), substituierter Abschnitt 1256 Verträge für regulierte Futures-Kontrakte und durch Übernahme oder Lieferung durch Ausübung oder Ausübung, Durch Zu - oder Ablieferung zugewiesen werden. Subsec. (C) (2). Pub. L. 98369. 102 (e) (1) (C), ersetzt die Annahme oder die Ausübung der Auslieferung an der Position. Subsec. (C) (2) (A). Pub. L. 98369. 102 (a) (1) (B), substituierter Abschnitt 1256 Verträge für regulierte Futures-Kontrakte. Subsec. (C) (2) (B). Pub. L. 98369. 102 e) (1) (B), Ersatzlieferung oder Ausübung der Lieferung unter. Subsec. (D) (1), (4) (A). Pub. L. 98369. 102 (a) (1) (B), substituierter Abschnitt 1256 Verträge für regulierte Futures-Kontrakte. Subsec. (D) (4) (B). Pub. L. 98369. 102 (a) (1) (A), substituierter Abschnitt 1256 Vertrag für regulierten Futures-Kontrakt. Pub. L. 98369. 107 (c), eingefügt (oder so früh wie es der Generalsekretär durch Verordnungen vorschreiben kann). Subsec. (E) (2) (C). Pub. L. 98369. 107 (d), eingefügt (oder zu einem früheren Zeitpunkt, zu dem der Generalsekretär sie durch Verordnungen vorschreiben kann. (1) und (2) als Teilposten (A) beziehungsweise (B) von Abs. 2 und pars (2), eingefügt, oder deren Abwicklung vom Wert der Nachlieferung abhängt, (3) bis (8) Unterabsatz (g) (1) (A) L. 98369. 722 (a) (A), (B), gestrichen Abs. (1), die sich auf Verträge beziehen, die die Lieferung von persönlichem Eigentum verlangen (wie in Ziff 1092 (d) (1)) oder eine Beteiligung an diesen Vermögensgegenständen, neu designiert pars (2) und (3) als (1) und (2) und eingefügter letzter Satz, sofern dieser Begriff einen Devisentermingeschäft enthält. L. 97448. 105 (c) (1), eingefügt usw. nach Kündigungen in der Rubrik und im Text als erste und zweite Sätze als pars bezeichnet. (1) und (3) hinzugefügt. (2), eingefügt (oder Übertragung) nach Kündigung und (oder Rechte) nach Verpflichtung in Par. (1) so bezeichnet und ersetzt diesen Unterabschnitt für den vorhergehenden Satz und wird nach der Kündigung in Par. (3). Subsec. (D) (4) (B). Pub. An dem der erste regulierte Futures-Kontrakt, der Teil der Straddle ist, für den Tag erworben wird, an dem diese Position erworben wird. Subsec. (E) (3) (C) (v). Pub. L. 97448. 105 (c) (3), eingefügt (durch Verordnungen oder sonstiges) nach Feststellung. 1982Subsec. (E) (3) (B). Pub. L. 97354 eine S-Aktiengesellschaft für eine gewerbsmäßige Kleinunternehmensgesellschaft im Sinne des § 1371 (b). Geltungsdauer Änderungsantrag von Pub. L. 111203 wirksam 1 Tag nach dem 21. Juli 2010. Soweit nicht anders angegeben, siehe Abschnitt 4 von Pub. L. 111203. als eine Anmerkung unter Abschnitt 5301 von Titel 12. Banken und Banking. Die Änderungen dieses Abschnitts zur Änderung dieses Abschnitts gelten für steuerpflichtige Jahre nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes vom 21. Juli 2010. Änderungsantrag von Pub. L. 108311 wirksam wie in § 401 des gemeinschaftlichen Erneuerungsbesteuerungsgesetzes von 2000 H. R. 5662, wie es in der Pub. L. 106554, siehe Abschnitt 405 (b) von Pub. L. 108311. als eine Anmerkung unter Abschnitt 1234B dieses Titels. Geltungsbereich Änderungsantrag Die in diesem Unterabschnitt vorgenommene Änderung zur Änderung dieses Abschnitts wird wirksam, so wie er in § 5075 des Technischen und Verschiedenen Einnahmengesetzes von 1988 enthalten ist. L. 100647. Geltungsdauer des Jahres 1999 Änderung Änderungsantrag von Pub. L. 106170 anwendbar auf alle Instrumente, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Transaktionen gehalten werden, sowie an Lieferungen, die am oder nach dem 17. Dezember 1999 gehalten oder erworben wurden (siehe Abschnitt 532 (d) L. 106170. als eine Anmerkung unter Abschnitt 170 dieses Titels. Geltungsdauer des Jahres 1986 Änderung Änderungsantrag von Pub. L. 99514 für steuerpflichtige Jahre, die nach dem 31. Dezember 1986 beginnen, mit bestimmten Ausnahmen und Qualifikationen, vgl. § 1261 e) L. 99514. als ein Datum des Inkrafttretens unter Ziffer 985 dieses Titels. Zeitpunkt des Inkrafttretens von 1984 Änderung f) Wirksamkeitsdaten. Sofern in diesem Unterabschnitt oder Unterabschnitt (g) nichts anderes bestimmt ist, gelten die Abänderungen dieses Abschnitts zur Änderung dieses Abschnitts, Abschnitte 263. 1092. 1212. 1234A. 1362. 1374. und 1402 dieses Titels und Abschnitt 411 des Titels 42. Das Amt für Gesundheit und Fürsorge und die Bestimmungen, die als eine Anmerkung nach § 1362 dieses Titels bestimmt sind, gelten für die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnungen festgelegten Standpunkte Act 18. Juli 1984, in Steuerjahren, die nach diesem Datum enden. (2) Sonderregel für Optionen auf regulierte Futures-Kontrakte. Im Falle einer Option im Hinblick auf einen geregelten Futures-Kontrakt (im Sinne von Section 1256 des Internal Revenue Code von 1986 vormals IRC 1954) gelten die in diesem Abschnitt vorgenommenen Änderungen für Positionen, die nach dem 31. Oktober 1983 gegründet wurden Steuerpflichtigen Jahren, die nach diesem Zeitpunkt enden. (3) Sonderregelung für die selbständige Erwerbstätigkeit. Soweit in Absatz 2 Buchstabe g nicht vorgesehen, gelten die Änderungen des Absatzes 1402 dieses Titels und des Abschnitts 411 des Titels 42 für steuerpflichtige Jahre, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes beginnen. 1984. (4) Gewinne oder Verluste aus bestimmten Kündigungen. Die Abänderung nach Buchstabe d) (9) bedeutet wahrscheinlich Unterabsatz. (E) (9), der Abschnitt 1234A dieses Titels geändert hat, gilt so, als ob er in der durch § 505 (a) getroffenen Änderung enthalten ist, wahrscheinlich § 507 (a) des Gesetzes über die wirtschaftliche Erholung von 1981. L. 9734, geändert durch Section 105 (e) des Technical Corrections Act von 1982 Pub. L. 97448. (G) Wahlen in Bezug auf Eigentum, die am oder vor dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes stattgefunden haben. Bei der Wahl des Steuerpflichtigen die Änderungen dieses Abschnitts zur Änderung dieses Abschnitts, Abschnitte 263. 1092. 1212. 1234A. 1362. 1374. und 1402 dieses Titels und Abschnitt 411 des Titels 42. Die öffentliche Gesundheit und das Wohl und die Bestimmungen, die als eine Anmerkung unter Abschnitt 1362 dieses Titels festgelegt werden, gelten für alle Abschnitt 1256 Verträge, die vom Steuerzahler am date of the enactment of this Act July 18, 1984 , effective for periods after such date in taxable years ending after such date, or in lieu of an election under paragraph (1), the amendments made by this section shall apply to all section 1256 contracts held by the taxpayer at any time during the taxable year of the taxpayer which includes the date of the enactment of this Act. (h) Elections for Installment Payment of Tax Attributable to Stock Options. (1) In general. If the taxpayer makes an election under subsection (g)(2) and under this subsection the taxpayer may pay part or all the tax for the taxable year referred to in subsection (g)(2) in 2 or more (but not exceeding 5) equal installments, and (B) the maximum amount of tax which may be paid in installments under this subsection shall be the excess of the tax for such taxable year determined by taking into account subsection (g)(2), over (ii) the tax for such taxable year determined by taking into account subsection (g)(2) and by treating all section 1256 contracts which are stock options, and any stock which was a part of a straddle including any such stock options, as having been acquired for a purchase price equal to their fair market value on the last business day of the preceding taxable year. Stock options and stock shall be taken into account under subparagraph (B)(ii) only if such options or stock were held on the last day of the preceding taxable year and only if income on such options or stock would have been ordinary income if such options or stock were sold at a gain on such last day. (2) Date for payment of installment. If an election is made under this subsection, the first installment under paragraph (1) shall be paid on or before the due date for filing the return for the taxable year described in paragraph (1), and each succeeding installment shall be paid on or before the date which is 1 year after the date prescribed for payment of the preceding installment. If a bankruptcy case or insolvency proceeding involving the taxpayer is commenced before the final installment is paid, the total amount of any unpaid installments shall be treated as due and payable on the day preceding the day on which such case or proceeding is commenced. (3) Interest imposed. For purposes of section 6601 of the Internal Revenue Code of 1986, the time for payment of any tax with respect to which an election is made under this subsection shall be determined without regard to this subsection. (4) Form of election. An election under this subsection shall be made not later than the time for filing the return for the taxable year described in paragraph (1) and shall be made in the manner and form required by regulations prescribed by Secretary of the Treasury or his delegate. The election shall set forth the amount determined under paragraph (1)(B) and the number of installments elected by the taxpayer, the property described in paragraph (1)(B)(ii), and the date on which such property was acquired, the fair market value of the property described in paragraph (1)(B)(ii) on the last business day of the taxable year preceding the taxable year described in paragraph (1), and such other information for purposes of carrying out the provisions of this subsection as may be required by such regulations. (5) Delay of identification requirement. Section 1256(e)(2)(C) of the Internal Revenue Code of 1986 shall not apply to any stock option or stock acquired on or before the 60th day after the date of the enactment of this Act July 18, 1984 . (i) Definitions. For purposes of subsections (g) and (h) (1) Section 1256 contract. The term section 1256 contract has the meaning given to such term by section 1256(b) of the Internal Revenue Code of 1986 (as amended by this section). The term stock option means any option to buy or sell stock. (j) Coordination of Election Under Subsection (d)(3) With Elections Under Subsections (g) and (h). The Secretary of the Treasury or his delegate shall prescribe such regulations as may be necessary to coordinate the election provided by subsection (d)(3) with the elections provided by subsections (g) and (h). The amendment made by subsection (a) amending this section shall apply to taxable years beginning after December 31, 1984 . Amendment by section 107(c), (d) of Pub. L. 98369 applicable to positions entered into after July 18, 1984. in taxable years ending after that date, see section 107(e) of Pub. L. 98369 set out as a note under section 1092 of this title . Amendment by section 722(a)(2) of Pub. L. 98369 effective as if included in the provisions of the Technical Corrections Act of 1984, Pub. L. 97448. to which such amendment relates, see section 722(a)(6) of Pub. L. 98369. set out as a note under section 172 of this title . Effective Date of 1983 Amendment Amendment by Pub. L. 97448 effective, except as otherwise provided, as if it had been included in the provision of the Economic Recovery Tax Act of 1981, Pub. L. 9734. to which such amendment relates, see section 109 of Pub. L. 97448. set out as a note under section 1 of this title . Except as provided in clauses (ii) and (iii), the amendments made by subparagraphs (B) and (C) amending this section shall apply only with respect to contracts entered into after May 11, 1982 . (ii) Election by taxpayer of retroactive application. (I) Retroactive application. If the taxpayer so elects, the amendments made by subparagraphs (B) and (C) amending this section shall apply as if included within the amendments made by title V of the Economic Recovery Tax Act of 1981 title V of Pub. L. 9734 . (II) Additional choices with respect to 1981. If the taxpayer held a foreign currency contract after December 31, 1980. and before June 24, 1981. and such taxpayer makes an election under subclause (I), such taxpayer may revoke any election made under section 508(c) set out as an Effective Date note under section 1092 of this title or 509(a) set out below of such Act, and may make an election under section 508(c) or 509(a) of such Act. (III) Additional choices apply to all regulated futures contracts. Except as provided in subclause (IV), in the case of any taxpayer who makes an election under subclause (I), any election under section 508(c) or 509(a) of such Act or any revocation of such an election shall apply to all regulated futures contracts (including foreign currency contracts). (IV) Section 509(a)(3) and (4) not to apply to foreign currency contracts. Paragraphs (3) and (4) of section 509(a) of such Act shall not apply to any foreign currency contract. (V) Time for making election or revocation. Any election under subclause (I) and any election or revocation under subclause (II) may be made only within the 90-day period beginning on the date of the enactment of this Act Jan. 12, 1983 . Any such action, once taken, shall be irrevocable. For purposes of this clause, the terms regulated futures contract and foreign currency contract have the same respective meanings as when used in section 1256 of the Internal Revenue Code of 1986 formerly I. R.C. 1954 (as amended by this Act). (iii) Election by taxpayer with respect to positions held during taxable years ending after . In lieu of the election under clause (ii), a taxpayer may elect to have the amendments made by subparagraphs (B) and (C) amending subsec. (b) of this section to include foreign currency contracts and enacting subsec. (g) of this section, respectively applied to all positions held in taxable years ending after May 11, 1982. except that the provisions of section 509(a)(3) and (4) of the Economic Recovery Tax Act of 1981 set out below shall not apply. Effective Date of 1982 Amendment Amendment by Pub. L. 97354 applicable to taxable years beginning after Dec. 31, 1982. see section 6(a) of Pub. L. 97354. set out as an Effective Date note under section 1361 of this title . Section (other than subsec. (e)(2)(C)) applicable to property acquired and positions established by the taxpayer after June 23, 1981. in taxable years ending after such date, subsec. (e)(2)(C) of this section applicable to property acquired and positions established by the taxpayer after Dec. 31, 1981. in taxable years ending after such date, and section applicable when so elected with respect to property held on June 23, 1981. see section 508 of Pub. L. 9734. set out as a note under section 1092 of this title . Deadline for Determination The Secretary of the Treasury or his delegate shall make the determinations under section 1256(g)(9)(B) of the Internal Revenue Code of 1986, as added by this Act, not later than July 1, 2001 . Election for Extension of Time for Payment and Application of This Section for the Taxable Year Including June 23, 1981 In the case of any taxable year beginning before June 23, 1981. and ending after June 22, 1981. the taxpayer may elect, in lieu of any election under section 508(c) set out as an Effective Date note under section 1092 of this title , to have this section apply to all regulated futures contracts held during such taxable year. (2) Application of section 1256. If a taxpayer elects to have the provisions of this section apply to the taxable year described in paragraph (1). the provisions of section 1256 of the Internal Revenue Code of 1986 formerly I. R.C. 1954 (other than section 1256(e)(2)(C)) shall apply to regulated futures contracts held by the taxpayer at any time during such taxable year, and for purposes of determining the rate of tax applicable to gains and losses from regulated futures contracts held at any time during such year, such gains and losses shall be treated as gain or loss from a sale or exchange occurring in a taxable year beginning in 1982. (3) Determination of deferred tax liability. If the taxpayer makes an election under this subsection. the taxpayer may pay part or all of the tax for such year in two or more (but not exceeding five) equal installments (B) the maximum amount of tax which may be paid in installments under this section shall be the excess of the tax for such year, determined by taking into account paragraph (2), over the tax for such year, determined by taking into account paragraph (2) and by treating all regulated futures contracts which were held by the taxpayer on the first day of the taxable year described in paragraph (1), and which were acquired before the first day of such taxable year, as having been acquired for a purchase price equal to their fair market value on the last business day of the preceding taxable year. (4) Date for payment of installment. If an election is made under this subsection, the first installment under subsection (a)(3)(A) shall be paid on or before the due date for filing the return for the taxable year described in paragraph (1), and each succeeding installment shall be paid on or before the date which is one year after the date prescribed for payment of the preceding installment. If a bankruptcy case or insolvency proceeding involving the taxpayer is commenced before the final installment is paid, the total amount of any unpaid installments shall be treated as due and payable on the day preceding the day on which such case or proceeding is commenced. (5) Interest imposed. For purposes of section 6601 of the Internal Revenue Code of 1986, the time for payment of any tax with respect to which an election is made under this subsection shall be determined without regard to this subsection. (b) Form of Election. An election under this section shall be made not later than the time for filing the return for the taxable year described in subsection (a)(1) and shall be made in the manner and form required by regulations prescribed by the Secretary. The election shall set forth the amount determined under subsection (a)(3)(B) and the number of installments elected by the taxpayer, each regulated futures contract held by the taxpayer on the first day of the taxable year described in subsection (a)(1), and the date such contract was acquired, the fair market value on the last business day of the preceding taxable year for each regulated futures contract described in paragraph (2), and such other information for purposes of carrying out the provisions of this section as may be required by such regulations. Forex Tax Basics 8211 Section 998 vs Section 1256 Treatment of Forex Transactions Photo Credit: FreeDigitalPhotos. net By Jason Van Steenwyk The taxation of forex contracts is complex, but at least it gives you options. No pun intended. Among the key decisions any forex trader must make, though, is deciding on the tax regimen that will govern his or her trades. How do you want your profits or losses to be treated under the tax code Uncle Sam gives you two options: Do you want to treat them as an ordinary gain or loss, as described by Section 998 of the Internal Revenue Code Or do you want to take advantage of lower long-term capital gains rates Whats that, you say All your forex trades were concluded well within a 1-year period and you have no long-term capital gains Au contraire, mon frer An often-overlooked quirk of the tax code, under IRC Section 1256. actually allows you to treat 60 percent of your capital gains from currency trading at the lower long-term capital gains rate even though all your trades were short-term Section 1256 generally applies to foreign currency futures traded on U. S. exchanges, while other forex contracts fall by default under Section 998 unless you opt out. More on that in a bit. Under Section 1256, the IRS deems all long positions sold at the end of the year whether or not they actually are and marks profits or losses accordingly for tax purposes. The IRS uses the fair market value of the contracts as of the year-end to make the calculation. Note: Per IRS Notice 2007-71. forex OTC options arent eligible for Section 1256 treatment. Section 1256 specifically refers to futures contracts, rather than options. Its up to you, however, to make the election. If you are trading in retail spot contracts or anything other than foreign currency futures contracts. the IRS will channel your trading into the Section 998 system. This is good if your trades were a net money loser: Treating your losses as ordinary losses, rather than capital losses, allows you to deduct your losses against any type of income. Caps on capital losses are removed, as long as you have other income to deduct them against. Foreign currency gain or loss, defined. For the purposes of Section 998, The term foreign currency gain means any gain from a section 988 transaction to the extent such gain does not exceed gain realized by reason of changes in exchange rates on or after the booking date and before the payment date. The term foreign currency loss means any loss from a section 988 transaction to the extent such loss does not exceed the loss realized by reason of changes in exchange rates on or after the booking date and before the payment date. Thats straight out of the IRC, Ch. 26, Section 988, which you can read here. If you want to opt out of Section 998, and take your chances with Section 1256 instead, you must commence a written record that you intend to opt out. You dont have to file anything in advance with the IRS, strangely enough. You just have to create this written documentation before you start entering trades. Now, theres an opportunity to cut a corner here: Some traders might prepare an opt-out document at the beginning of the year, and then disappear it if they have net losses, taking advantage of the higher loss deductions under Section 988. Thus far, the IRS has been strangely tolerant of this practice. We dont expect that to continue indefinitely. As forex traders become a bigger and bigger piece of the investment world, and as forex traders increasingly become a deep pocket for the IRS to pick, that particular opt-out provision is likely to come under increased scrutiny in the future. When Should You Opt Out When you believe your trading will be profitable, of course By electing to have the IRS assess taxes based on Section 1256, you will benefit from a 6040 allocation of long-term and short-term capital gains. That is, 60 percent of your gains will be taxed as long-term capital gains, while 40 percent of your trade will be taxed as short-term capital gains. This is strongly preferable to treating profitable trading under Section 998, since if you are an active trader, all or nearly all your trades are likely to fall under the higher short-term capital gains tax. To Take the 1256 Treatment To take the 1256 treatment, you would file an IRS Form 6781 Gains and Losses from Section 1256 Contracts and Straddles, in conjunction with the opt-out election document described above. If you trade futures contracts, your forex broker should have sent you a Form 1099 already, detailing your trading gains and losses for tax year 2013. Look on Line 9 for your total gain or loss. If youre out there surfing the interbank markets directly, however, you wont get a 1099. Note: WinnersEdgeTrading does not provide individualized tax advice. This article is for informational purposes only and should not be construed to represent specific tax advice. You should always make your decisions based on the advice of a qualified tax professional, experienced in forex trading matters, licensed in your jurisdiction.

No comments:

Post a Comment